Das Onkologische und Palliativmedizinische Netzwerk Landshut

Palliativstation

Stationsleitung: Christine Carius

Die Palliativstation am Krankenhaus Landshut-Achdorf versorgt Patienten aus der Stadt und dem Landkreis Landshut. Sie wird von der anästhesiologischen und der medizinischen Klinik geleitet. Das Palliativmedizinische Netzwerk  ermöglicht neben der standatisierten Behandlung seinen Patienten zusätzlich eine palliativmedizinische Behandlung aus onkologischer Sicht. Sie gewährleistet damit eine ambulante als auch stationäre Behandlung aus einer Hand. Dieses gerade in der Palliativmedizin sehr neue und bisher nur selten durchgeführte Behandlungskonzept vermittelt den schwerkranken Patienten nicht nur optimale medizinische Versorgung sondern auch Vertrauen und Sicherheit. Es wurde aus diesem Grunde sowohl von der ESMO (Europäische Gesellschaft für Internistische Onkologie) als auch von der DGHO (Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie) zertifiziert.

In 12 Einzelzimmern werden die Patienten von einem Team aus speziell ausgebildeten Ärzten und Pflegekräften, Sozialarbeitern, Physiotherapeuten, Seelsorgern, Atem-, Kunst- und Musiktherapeuten sowie ehrenamtlichen Hospizhelfern umfassend betreut. Jedes Zimmer bietet den Angehörigen eine Übernachtungsmöglichkeit.

Auf Patientinnen und Patienten mit Krebs, Tumorerkrankungen und anderen schwerwiegenden Erkrankungen, die nur noch eine begrenzte Lebenserwartung und behandlungsbedürftige Beschwerden haben, können auf der Palliativstation behandelt werden. Kann eine zufriedenstellende Symptombehandlung erreicht werden, werden die Patienten möglichst wieder nach Hause, ggf. auch in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder in ein Hospiz entlassen.

Hauptziel der Behandlung ist die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität. So soll niemand unter unnötigen Schmerzen, angstvoller Atemnot oder quälender Übelkeit leiden. Alle diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten des Krankenhauses stehen zur Verfügung. Dabei wird versucht, dem Patienten in seiner Ganzheitlichkeit gerecht zu werden und sein Recht auf Selbstbestimmung und Würde während der Erkrankung, beim Sterben und auch nach dem Tod zu achten. Die Mitbetreuung der Angehörigen auch über den Tod des Patienten hinaus ist Teil der Behandlung.